WICHTIGE UNTERLAGEN
Nachfolgend stehen Ihnen einige Dokumente zum Download zur Verfügung. Dies spart Papier und schont die Umwelt.
Übrigens, wussten Sie schon, dass die Erteilung einer Versammlungsvollmacht seit dem 01.12.2020 formlos in Textform erfolgen kann? Sie können daher auch Teilnahmevollmachten an Eigentümerversammlungen per email senden (§ 25, Abs. 3 WEMoG).